Antrag UWV F 50-2019

"derzeit trockenliegende Römische Brunnenstube in Kallmuth"

„derzeit trockenliegende Römische Brunnenstube in Kallmuth“

F 50/2019
Datum: 19.08.2019

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 18.09.2019

Kreisausschuss: 25.09.2019

Kreistag: 09.10.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir beantragen, unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse, die Thematik des Grundwasserstandes auf die Tagesordnung zu setzen verbunden mit der Beantwortung folgender Fragen:

  1. An wieviel Stellen im Kreisgebiet und wo wird durch welche Behörde oder Wasserverband ein regelmäßiger Grundwasserstand gemessen?
  2. Welche Grundwasserstandsänderungen sind an diesen Messstellen der letzten 5 Jahren festzustellen und wie sind sie zu interpretieren?
  3. Wie und durch wen werden Ergebnisse der Grundwasserstandsänderungen und der Qualität des Grundwassers im Kreisgebiet ausgewertet und veröffentlicht?

Begründung:

Die Änderungen im Grundwasserspiegel sind symptomatisch für veränderte klimatische Bedingungen. Zum Klimaschutzkonzept dürfte der Einbezug der Grundwasserstände, ihrer Qualität und Beschaffenheit sowie die Interpretation ihrer Veränderungen unerlässlich sein.

Die o.a. Ergebnisse dürften langfristig Grundlage für eine Wasserbevorratung sein. U.a. könnten diese Daten Anlass für eine Rückhaltung von Hochwasser nach Starkregenfällen zur Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen sein.

Die Trockenperioden der letzten Jahre geben Anlass, umfassend Vorsorge für geänderte klimatische Bedingungen zu schaffen.

Für die UWV-Kreistagsfraktion
Troschke, Fraktionsvorsitzender

f.d.R.:

gez. N. Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag UWV A 157-2018

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Soziales und Gesundheit: 07.06.2018

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 13.06.2018

Kreisausschuss: 04.07.2018

Kreistag: 11.07.2018

A 157/2018
Datum: 04.04.2018
Weltseniorentag am 01.10.2018
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung möge bei den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsbetrieben dafür werben, dass am 01.10.2018 zum „Weltseniorentag“ alle älteren Fahrgäste (60+) im Kreisgebiet kostenlos befördert werden.

 
Begründung:

Zum Weltseniorentag am 01.10.2018 (Internationaler Tag der älteren Menschen) könnte durch kostenlose Beförderung des angesprochenen Personenkreises eine Wertschätzung des Alters erfolgen sowie das Angebot an die ältere Generation gerichtet werden, ihren Kreis und die Heimat noch ein Stück besser kennen zu lernen.

Damit verbunden ist nebenbei eine Übung, selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln umzugehen und im Alltag mobil zu bleiben.

Der Vorgang könnte völlig ohne bürokratische Hürden vollzogen werden. Entweder wären die Verkehrsunternehmen selber in der Lage, ohne bürokratischen Aufwand – bei Vorlage des Personalausweises – kostenlos zu befördern. Ggf. könnte eine solche Aktion im Hinblick auf die kreisseitigen Initiativen zum demographischen Wandel unterstützt werden.
In der Vergangenheit ist ein solches Angebot, beispielsweise im Bereich Ostwestfalen-Lippe erfolgreich getestet worden.

Eine solche Maßnahme hilft älteren Menschen, die bislang wenig Nähe zum ÖPNV hatten, die Vorteile des kreisweiten Netzes zu erleben.
 

Für die UWV-Fraktion
Franz Troschke

Für die Richtigkeit

gez. Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag UWV A 148-2017

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Bildung und Inklusion: 27.02.2018

Kreisausschuss: 14.03.2018

Kreistag: 18.04.2018

A 148/2017
Datum: 20.12.2017
Verkehrserziehung an Schulen
hier: Antrag der UWV-Fraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse:

  1. Das Thema Verkehrserziehung an Schulen auf die Tagesordnung der Fachausschüsse und des Kreistages zu setzen
  2. In den Haushalt des kommenden und darauffolgenden Jahres Mittel für die Einrichtung einer befristeten Stelle einzustellen, zum Fortbestand und Sicherung der Verkehrserziehung an Schulen

Begründung:

Wie bekannt, wurde die Verkehrserziehung an Schulen bislang in Kooperation zwischen der Kreispolizeibehörde und dem Kreis Euskirchen durchgeführt.

Im Rahmen der Aufgabenkritik vor einigen Jahren wurde eine zum Ende diesen Jahres aus Altersgründen auslaufende Stelle nicht wieder besetzt.

Bei der Kreispolizeibehörde sind von ursprünglich 4 Beamten Anfang 2017 durch Weggang oder Pensionierung Anfang 2018 nur noch 2 Beamte mit der Verkehrserziehung an Schulen befasst.

Soweit auch der Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu dem Team von 5 Personalien gezählt wird, sind ab Januar 2018 nur noch 2 Polizeibeamte für die Verkehrserziehung an Schulen einsetzbar.

Seitens der Eltern wird zunehmend darüber Klage geführt, dass immer mehr Verkehrsunterricht ausfällt. Diese Ausfälle werden sich in 2018 spürbar verstärken, da die o.a. Personalreduzierung nicht ohne Auswirkung bleibt.

Es dürfte aber in unser aller Interesse liegen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Zuwanderung der letzten 2 Jahre, verstärkt darauf zu achten, dass Verkehrserziehung an Schulen nicht wegbricht, da die bislang sehr erfolgreiche Maßnahme gerade im Kreisgebiet zu in der Vergangenheit relativ geringen Unfallzahlen mit Kindern führte.

Ggf. können ausscheidende Beamte auch mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissensstand für Teilzeitbeschäftigung gewonnen werden, beispielsweise im Rahmen einer geringfügig entgoltenen Nebenbeschäftigung, damit diese wichtige Aufgabe weiter erfüllt werden kann.

Als Gegenfinanzierungsvorschlag wird angeregt, die weitere Mitgliedschaft in der IRR und/oder ggf. AGIT zu überdenken.

Für die UWV-Kreistagsfraktion
Franz Troschke, Fraktionsvorsitzender

f.d.R.:

gez. N. Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin

Die dort erforderliche Registrierung ist keine Registrierung bei uns. Wir erhalten keine Kenntnis, wer diesen Artikel liest. Es handelt sich um die Registrierung beim Verlag M.DuMont Schauberg Köln.

Antrag UWV F 38-2017

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 22.11.2017

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 04.12.2017

Kreisausschuss: 06.12.2017

Kreistag: 13.12.2017

F 38/2017
Datum: 25.10.2017
Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse, das Thema „Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ auf die Tagesordnung zu setzen mit folgenden Anfragen:

  1. Gibt es seit den letzten Mitteilungen betreffend Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Z 1 zu A 72/2015; Z 1 zu F 28/2016) aktuelle Erkenntnisse zu der Anzahl freilaufender, nicht kastrierter Tiere bzw. deren Erkrankungsstand?
  2. Welche Kommunen sind im Hinblick auf freilaufende bzw. freilaufende und unkastrierte Katzen besonders betroffen?
  3. Welche Hinderungsgründe sind bekannt, die einer entsprechenden Satzung entgegenstehen, die gem. Ermächtigungsverordnung nach § 13 b TierSchG möglich sind?
  4. Ist es zulässig, die durch eine solche Satzung entstehenden Kosten aus den Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf Windkraftanlagen, zu kompensieren?

 

Begründung:

Seit etwa 2 Jahren sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt worden, Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen zu erstellen.

Vor Erlass solcher Verordnungen ist das Vorliegen der Voraussetzung für die Ausweisung von Schutzgebieten festzustellen und zu dokumentieren.

Aufgrund der bekannten, jahrelangen Versuche der Tierschutzvereine, zahllose Katzen einzufangen und zu kastrieren, um das Problem der Überpopulation und zunehmenden Krankheiten zu bewältigen, sind in einigen Kommunen wiederholt Versuche unternommen worden, entsprechende Satzungen zu erlassen.

Da die Umsetzung solcher Satzungen von formalen Voraussetzungen abhängt (deutliche Zunahme freilaufender, unkastrierter sowie kranker Katzen; bestimmte Gebiete, in denen diese Populationen als Überpopulationen zu bezeichnen sind), wäre nunmehr zu hinterfragen, ob aktuelle Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Erlass einer solchen Verordnung möglich bzw. sachlich geboten ist.

Eine solche Satzung kann den Druck auf Halter oder solche Personen, die freilaufende Katzen füttern, erhöhen, ihre Katzen zu kennzeichnen bzw. kastrieren zu lassen.

Darüber hinaus kann die Zunahme auswildernder Katzen die Population von Singvögeln, zumindest in Siedlungsbereichen, beeinträchtigen.

Insoweit ist zu hinterfragen, ob und welche Erkenntnisse seit den letzten Stellungnahmen der Verwaltung zu ähnlich lautenden Anträgen festzustellen sind.

 

Für die UWV-Fraktion
Franz Troschke

 

für die Richtigkeit

gez. Nicole Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag UWV A 139-2017

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.: 25.09.2017

Kreisausschuss: 04.10.2017

Kreistag: 18.10.2017

A 139/2017
Datum: 23.08.2017
Beschlussfassung zur Anregung an den Naturpark Rheinland betr. Aufstellen von Info-Tafeln
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse, folgendes Thema auf die Tagesordnung des nächsten Fachausschusses zu setzen:

Die im Naturpark Rheinland vertretenen Mitlieder des Kreistages mögen im zuständigen Gremium eine Anregung zur Aufstellung von „Info-Tafeln zur Historie der ehemaligen Tagebaue“ einbringen.

 

Begründung:

Im Bereich der „Urlaubsregion Eifel“ haben wir uns in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit der touristischen Aufbereitung von Sehenswürdigkeiten, Wander- und Radfahrwegen, insbesondere in der Südeifel befasst.

Nach Kenntnis der UWV-Fraktion gehören zu den Seen ehemaliger Tagebaue im Kreisgebiet unter anderem der Zülpicher Wassersportsee und der Neffelsee.

Gleichermaßen gehören hierzu auch die zahlreichen Ville-Seen. Diese Bereiche dürften zum Naturpark Rheinland gehören.

  • Der Tagebau im früheren Südrevier ist Teil der Geschichte unserer Region; hierbei umfasst der Begriff Geschichte sowohl Wirtschafts- als auch Sozial- und Migrationsgeschichte.
  • Die Umwandlung einer ehemaligen Industrielandschaft in eine Naturlandschaft, die sowohl der Naherholung und Freizeitgestaltung als auch dem Artenschutz dient, ist ein positives Beispiel für die Interaktion des Menschen mit seiner Umwelt.
  • Dieser Teil unserer Geschichte dürfte sowohl in der jüngeren Generation als auch bei Neubürgern weitestgehend unbekannt sein.

 

Für die UWV-Fraktion

gez. Troschke

Troschke
Fraktionsvorsitzender

Antrag UWV A 112-2016

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 08.06.2016

Kreisausschuss: 22.06.2016

Kreistag: 06.07.2016

A 112/2016
Datum: 18.04.2016
Verkehrssicherung K 27, Bereich zwischen Mechernich-Glehn und Eicks
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse

  1. das Thema Zustand und Ausbau der K 27 zwischen Glehn und Eicks auf die Tagesordnung des nächsten Fachausschusses zu setzen,
  2. darüber Auskunft zu erteilen, welche Flächen längs der K 27 in o.a. Bereich zur Verbreiterung der Straße bereits im Eigentum des Kreises sind bzw. welche Flächen hierzu noch zu erwerben sind,
  3. eine überschlägige Kostenschätzung vorzunehmen im Hinblick auf die Verbreiterung der Straße,
  4. eine Kostenschätzung vorzunehmen im Hinblick auf eine behelfsweise Verbreiterung der Straße in diesem Bereich,
  5. die Möglichkeiten zur Finanzierung in Eigenleistung darzustellen im Hinblick auf die derzeit und auf absehbare Zeit ungewisse Fördersituation.

 

Begründung:

Die K 27 zwischen Mechernich-Glehn und Eicks gehört zu den „Waisenkindern“ unter den Kreisstraßen.

Die zahlreichen Schlaglöcher im Bereich nicht befestigten Seitenstreifen erzeugen seit längerer Zeit erhebliche Problemstellungen beim Ausweichen von Fahrzeugen im Begegnungsverkehr.

Aufgrund der extrem engen Fahrbahnbreite (4.20 m auf der Geraden) und des z. T. kurvigen Verlaufs der Straße verführt dieser Bereich zu überhöhter Geschwindigkeit, was beim Begegnungsverkehr, insbesondere bei Schulbussen oder sonstigen Großfahrzeugen zu schlimmen Unfällen führt.

Gerade erst im Vorjahr wurde ein solcher Verkehrsunfall bei Gericht verhandelt, in dem eine junge Autofahrerin nach Begegnung mit einem Großfahrzeug auf dem unbefestigten Seitenstreifen die Spur nicht mehr halten konnte, sich überschlug und quer zur Fahrbahn auf dem Dach zu liegend zum Stillstand kam.

Angesichts der nicht geregelten, künftigen Förderung durch das Land NRW sollte ein Szenario entworfen werden, wie mit solchen und ähnlichen Kreisstraßen bzw. Abschnitten in der Folgezeit umgegangen werden kann.

Soweit das Land keine eigene Initiative entwickelt, wird angeregt, dass sich der Kreis eine eigene Prioritätenliste zulegt im Hinblick darauf, was in der Folgezeit, sollten Fördermittel weiterhin ausbleiben, machbar bzw. möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Troschke

Troschke
Fraktionsvorsitzender

Antrag UWV A 33-2014

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Kreisausschuss: 26.11.2014

Kreistag: 10.12.2014

A 33/2014
Datum: 05.11.2014

 

Haushalt 2015
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt zum Haushalt 2015,

die Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Erhöhung der Kreisumlage 2015 gegenüber der Umlage 2014 in Anspruch zu nehmen.

 

Begründung:

Im Hinblick auf die Anhörung der Bürgermeister im Rahmen der Benehmensherstellung zum Haushalt 2015 ergab sich ein düsteres Bild der Finanzsituation in der kommunalen Familie.

Selbst bislang als wirtschaftlich gesund geltende Kommunen sehen ihren Haushaltsausgleich erstmals als gefährdet an.

In einer solchen Situation erscheint es unvertretbar, die Ausgleichsrücklage nicht in Anspruch zu nehmen.

Diese, zum Zeitpunkt 29.10.2014 mit ca. 4,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR bezifferte Rücklage dient dazu, gerade in schwierigen Zeiten, wie derzeit erlebt, die Belastungen der Kreisbürger zu reduzieren.

Die Kommunen, die zum Teil bereits exorbitante Steigerungssätze bei Grund- und Gewerbesteuer erheben müssen, sehen sich weiterhin mit dem zunehmenden Problem der unzureichenden Kostenerstattung für Asylbewerber konfrontiert. Dass die Kostenerstattung bei Weitem nicht ausreichend ist, wurde durch die Kommunen bereits deutlich vermittelt.

In diesem Zusammenhang ist es nicht vertretbar, im Umlagesystem Rücklagen zu bilden, was auch die allgemeine Rücklage einbezieht.

Unabhängig davon besteht grundsätzlich im Zweifelsfall die Möglichkeit, eine Sonderumlage im laufenden Haushaltsjahr vorzunehmen, wenn festzustellen ist, dass der Haushalt nicht auskömmlich sein sollte.

Wir wissen, dass diese Verfahrensweise das Grundproblem auf Dauer nicht löst.

Nothilfe ist allerdings dann verspätet, wenn die Kinder der kommunalen Familie bereits ertrunken sind.

Nicht auszuschließen ist, dass der Bundes- und Landesgesetzgeber in der Folgezeit zunehmend diejenigen Ausgaben bezahlt, die durch ihn verursacht wurden.

 

Für die UWV-Fraktion

gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender

Antrag UWV A 32-2014

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 19.11.2014

Kreisausschuss: 26.11.2014

Kreistag: 10.12.2014

A 32/2014
Datum: 05.11.2014

 

RRX-Risikoanalyse
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt,

dem Kreistag und seinen Ausschüssen die Risikoanalyse betreffend Umsetzung des RRX-Projektes im Zweckverband Nahverkehr Rheinland vorzulegen und zu erläutern.

 

Begründung:

Wie bekannt, wurde in der Sitzung des Kreistages am 01.10.2014 die Zustimmung zur Satzungsänderung im Hinblick auf das RRX-Projekt beschlossen.

Bekanntlich erfolgte die Beschlussfassung vor Erstellung und Vorlage der sog. Risikoanalyse.

Auf die Ausführungen des Geschäftsführers, Herrn Dr. Schmidt-Freitag, in der Informationsveranstaltung vom 16.09.2014, wird Bezug genommen (Z 2 zu V 51/2014).

Im Hinblick auf die finanziellen Risiken für die Trägerzweckverbände (AVV und VRS) beantragt die UWV-Fraktion, die zwischenzeitlich vorliegende, für Mitte Oktober angekündigte Risikodarstellung zugänglich zu machen und die Auswirkungen des Projektes für den Kreis Euskirchen zu erläutern.

 

Für die UWV-Fraktion

gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender

Antrag UWV A 66-2011

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Jugendhilfeausschuss: 10.11.2011

Kreisausschuss: 28.11.2011

Kreistag: 14.12.2011

A 66/2011
Datum: 19.08.2011
  1. Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund der Landesgesetzgebung
  2. Verwendung freiwerdender Eigenmittel des Kreises für die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres oder für die U-3-Betreuung
    hier: Antrag der UWV-Fraktion

Die UWV-Fraktion beantragt unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreises und seiner Ausschüsse wie folgt:

  1. Das Thema der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund Landesgesetzgebung auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses zu setzen.
  2. Der Kreistag möge beschließen, durch Zahlung des Landes freiwerdende Eigenmittel dazu zu verwenden, beispielsweise das erste Kindergartenjahr zumindest teilweise von Beiträgen freizustellen.

Begründung:

Seit Anfang des Monats werden Änderungsbescheide verschickt, wonach für das Kind im dritten Kindergartenjahr keine Beiträge erhoben werden; jedoch für Geschwisterkinder beispielsweise im ersten Kindergartenjahr werden Beträge sodann erhoben.

Bis zur nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung dürfte bekannt sein, in welchem Umfang Landesmittel für das dritte Kindergartenjahr zur Verfügung stehen.

Es sollte davon auszugehen sein, dass gegenüber der derzeitigen Haushaltslage des Kreises zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, da – sobald die Landesmittel fließen – sodann keine Mittel aus dem Kreishaushalt mehr aufgewandt werden müssen.

Der Kreishaushalt wird demgegenüber voraussichtlich entlastet durch Wohngeldzuweisungen des Bundes.

Die freiwerdenden Mittel könnten nach unserer Auffassung gerade für den Besuch eines Kindes im ersten Kindergartenjahr verwandt werden, ggf. auch für die U-3-Betreuung.

Für die UWV-Fraktion

gez. Franz Troschke | gez. Martin Plützer

Antrag UWV A 60-2011

X Öffentliche Sitzung

A 60/2011
Datum: 09.06.2011


Beratungsfolge:

Kreisausschuss: 22.06.2011
Kreistag: 20.07.2011
Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 09.11.2011
Aussch. f. Wirtsch. Förd., Tourismus u. Konvers. Vogels.: 20.07.2011
Kreisausschuss: 28.11.2011
Kreistag: 14.12.2011

Errichtung eines „Solar-Parks“ auf dem stillgelegten Teil der Mülldeponie Mechernich hier: Antrag der UWV-Fraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Verfahrensordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Errichtung eines „Solar-Parks“ auf dem stillgelegten Teil der Mülldeponie Mechernich zu prüfen.

Begründung:

Es ist unumstritten, dass die Nutzung regenerativer Energien immer mehr an Bedeutung gewinnt. Zur Errichtung eines so genannten Solar-Parks würde sich nach unserer Ansicht die Deponie als Standort zum einen aufgrund der Plateauähnlichen Lage eignen; zum anderen ist auf der stillgelegten Fläche eine anderweitige Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich.

Wie bekannt, errichtet die Stadt Mechernich im Bereich des Ortsteils Kalenberg ebenfalls einen solchen Solar-Park. Es wird angeregt, dass die Verwaltung hier Kontakt mit Stadt und ene aufnimmt, sofern weiterer Informationsbedarf besteht.

Aufgrund der Mitteilungen in dieser Woche dürfte davon auszugehen sein, dass die zusätzlichen Kürzungen der Solar-Subventionen im Jahre 2012 offenbar nicht mehr zu befürchten sind. Dieserhalb mag – wegen der Terminierung der nächsten geplanten Fachausschusssitzung – der Kreisausschuss und der Kreistag darüber befinden, ob im Hinblick auf mögliche Fristabläufe zum Jahresende dieses Thema vorrangig bearbeitet wird.

Gleichgerichteter Vorstoß könnte im Hinblick auf die Genehmigung möglicher Windkraftanlagen in Bezug auf planungsrechtliche Vorgaben erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender

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