Aktuelles aus dem Kreistag – Sitzungsperiode Januar bis April 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus der abgelaufenen Sitzungsperiode ist wie folgt zu berichten:

1. Kreistagssitzung am 1. April 2020

Diese Sitzung lief unter den einschränkenden Bedingungen der aktuellen Gesundheitskrise ab.

Getagt wurde im City-Forum unter hinreichendem Sicherheitsabstand. Hygiene- und Schutzmaßnahmen waren sichergestellt.

Die UWV-Fraktion hat sich – wenn auch unter Hinweis auf die zahlreichen Problemstellungen (zunehmende Personalmehrung, Förderkulissen-Hopping, Wanderwegemanager etc.) – schlussendlich mit dem derzeitigen Haushaltsentwurf einverstanden erklärt und diesem zugestimmt. Er wurde von der Mehrheit des Kreistages getragen.

2. Parkraumbewirtschaftung am Kreishaus

Wie von der UWV-Fraktion bereits von Anfang an gefordert, wird die von der Verwaltung geplante, teure Nutzung der Parkflächen rund um das Kreishaus gegen Gebühren nicht stattfinden. Stattdessen wird zunächst die Einführung der Nutzung von Parkscheiben getestet. Hierzu ist klarzustellen, dass die Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Fraktionen Parkausweise erhalten und überwiegend auf dem neugeschaffenen „UWV-Parkplatz“, also westlich der Fraktionsräume, parken sollen. Wegen des derzeit begonnen Kreishaus-Anbaus ist die Nutzungsmöglichkeit der bislang vorhandenen Parkflächen ohnehin eingeschränkt. Unsere Sitzungsvertreterin hat sich im Fachausschuss ebenfalls engagiert und deutlich für die Parkscheiben-Lösung eingesetzt, die dann auch mehrheitlich so gebilligt wurde.

3. Kindertagesbetreuung und Betreuung in der gebundenen bzw. offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote der Primarstufe und Sekundarstufe I im Zuge des COVID-19

Der Kreistag hat aufgrund der Erlasse der Landesregierung über ein ab dem 16.03.2020 geltendes Betretungsverbot der Kinder in Kindertagesbetreuung beschlossen, dass in jedem Fall auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagesangeboten für die Zeit vom 1. April bis 30. April 2020 verzichtet wird.

Wie im Einzelnen mit der Beitragszahlung ab Mitte März verfahren werden soll, wird auf einer in diesen Tagen anberaumten Bürgermeisterkonferenz erörtert werden. All diese Maßnahmen haben unmittelbar kreisumlagerelevante Folgen.

4. Wahlen 2020

a) Einteilung des Kreiswahlgebietes

Am 19. März d. J. tagte der Kreiswahlausschuss mit der Beschlussfassung über die Festlegung der Kreiswahlbezirke für die derzeit noch für den 13. September 2020 vorgesehenen Kommunalwahlen.

Unter dem Suchbegriff „Kreis Euskirchen/Wahlen“ sind die 23 Kreiswahlbezirke, gegliedert nach Ortschaften, aufzurufen. Darüber hinaus ist eine farbige Karte des Kreisgebietes unter Berücksichtigung dieser Aufteilung abrufbar.

In der textlichen Darstellung sind die genauen Verläufe der Kreiswahlbezirke, unter Berücksichtigung der Stadt-/Gemeindewahlbezirke, aufgegliedert.

Es kann also jeder Ortsverband – soweit noch nicht geschehen – bereits im Einzelnen einschätzen, welcher Kandidat in welchen Ortschaften sinnvollerweise eingesetzt werden sollte.

b) Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Kandidaten in den Kreiswahlbezirken sowie der Reserveliste

Ob und wann zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen werden kann, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Grundsätzlich gilt derzeit noch der Erlass des Innenministers NRW vom 19.03.2020, dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung sowie unter Berücksichtigung des Gesundheitsministers vom Versammlungsverbot nach wie vor ausgenommen sind.

Das bedeutet also, der Landesgesetzgeber geht davon aus, dass derzeit unter Berücksichtigung sämtlicher aktuell erforderlichen Schutzmaßnahmen (ausreichend großer Versammlungsraum, angemessene Mindestabstände, Betreten/Verlassen nur nacheinander, Vermeidung von Gruppenbildung, Einhaltung einschlägiger Hygieneregeln etc.) durchaus solche Wahlveranstaltungen möglich sind.

Der Kreisverbandsvorstand hatte sich, wie bereits mitgeteilt, darauf verständigt, zunächst bis Ende April zuzuwarten, um abzuklären, wie der Stand der Pandemie sowie der Sachstand im Hinblick auf Verbote und Ausnahmen sich bis dahin darstellt.

Von hier aus wird auf das immer enger werdende Zeitfenster hingewiesen, welches sich darstellt unter Berücksichtigung des Termins bis 16.07.2020 (59. Tage vor der Kommunalwahl), letzter Tag (bis 18:00 Uhr) für die Einreichung von Wahlvorschlägen der Räte und Kreistage sowie die Beseitigung von Mängeln, die der Gültigkeit der Wahlvorschläge entgegenstehen. Also konkret: Wir müssen zwischen Mai und Anfang Juni getagt haben, um ggf. noch einen Reserve-Kreisverbandstag einzuberufen, für den Fall, dass aus irgendeinem Formgrund wiederholt werden muss.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund derzeit gültigem Erlass des Landes NRW Wahlwerbung, also Plakatierung, bereits drei Monate vor dem 13. September zulässig ist, soweit nicht Ortsrecht, also Satzung der jeweiligen Kommune, diese Frist verkürzt bzw. vorzeitige Wahlwerbung von Genehmigung abhängig macht (also bei der jeweiligen Verwaltung abzuklären).

c.) Mögliche Verschiebung des Wahltermins

An eine mögliche Verschiebung des Wahltermins hat sich die Landesregierung bislang noch nicht herangewagt. Dies dürfte vom Verlauf der Epidemie bis Ende April abhängen. Der Vorstand wird rechtzeitig tagen, um die weiteren Termine zu beschließen.

d) Werbemittel für die Wahl

Entsprechend der o. a. Verengung der Fristen ist insbesondere zu berücksichtigen, welche Druckereien in diesem Zeitfenster noch handlungsfähig sind. Es wäre daher zu überlegen, Druckaufträge, sei dies für Wahlplakate oder Flyer bereits vor dem kritischen Zeitfenster zu erteilen, soweit Druckereien noch am Markt sind.

Es ist also sinnvoll, bereits vorab mit entsprechenden Betrieben Kontakt aufzunehmen, da auch diese ja von der Zulieferung von Rohmaterial abhängig sind.

Es wird daher angeregt, mit der Geschäftsstelle in Mechernich (02443/2424 oder mit Bad Münstereifel (Kurt Ostermann 0172/1609753) Kontakt zu nehmen, da hier die Ideen in der Vorbereitung bereits weit vorangeschritten sind.

Die UWV-Kreistagsfraktion wünscht allen Mitgliedern, Lesern und Mitbürgern ein hoffentlich gesundes Osterfest. Solidarität ist in diesen besonderen Zeiten gefragt.

für die UWV KT-Fraktion

Franz Troschke

Von | 2020-04-21T15:11:58+02:00 Dienstag 21. April 2020|Aktuelles|